In Schleswig Holstein wird derzeit wieder der jagdliche Abschuss von Katzen diskutiert. Bisher war es so, dass wildernde Katzen, die sich 300m vom nächsten Haus entfernt befinden, abgeschossen werden dürfe. "Wildernd" wurde dafür nicht näher definiert.
VIER PFOTEN hat für den Umweltausschuss des Landtags in Schleswig Holstein dazu eine Stellungnahme formuliert, die sich natürlich gegen den Abschuss stellt.
Gegen den jagdlichen Abschuss von Katzen in Schleswig Holstein
• 13 Februar 2025
in der Gruppe „Haustiere schützen“
Diese Seite teilen